Buchstabe D: Dachterrasse

Unter einer Dachterrasse versteht man eine größere Plattform, die auf einem Dach oder in einem Dach integriert zu finden ist und die als Sitz- oder Gartenfläche genutzt werden kann. Im Wort Terrasse steckt das lateinische Wort „terra“ für Erde, daher widerspricht die Wortkombination Dachterrasse eigentlich dem ursprünglichen Wortsinn – wonach Terrassen auf dem Erdboden zu finden sind. Dennoch ist Dachterrasse die geläufige Bezeichnung, in manchen Regionen auch Söller oder Altan.

Wünschen sich Bauherren eine Dachterrasse, sollte diese von vornherein beim Hausbau mit eingeplant werden. So kann sie den örtlichen Bauvorschriften entsprechend integriert werden. Jedoch ist auch ein nachträglicher Bau möglich. In der Regel ist jede Dachform für eine Terrasse geeignet, jedoch muss ein Tragwerksplaner entscheiden, ob die Statik des Daches die Belastung aushalten wird. Gegebenenfalls müssen statische Veränderungen erfolgen. Ebenfalls muss beim nachträglichen Einbau darauf geachtet werden, dass durch eine ausreichende Bauwerksabdichtung und ein professionell berechnetes Gefälle keine Feuchtigkeit an den Anschlussstellen ins Mauerwerk eindringen kann. Auch der Bildung großer Wasseransammlungen auf der Terrasse soll so vorgebeugt werden.  Als Belag für eine Dachterrasse eignen sich Fliesen und Platten, Terrassenhölzer oder auch Kunstrasen. Für die Höhe des Geländers, das zwingend erforderlich ist, muss die geltende Bauordnung beachtet werden.

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